Pflegesach­ver­stän­diger SGB XI / XII

Pflegesachverständiger SGB XI / XII

Die Begutachtung von Versicherten aller Pflegekassen  (SGB XI) und auch der Leistungsempfänger über die Sozialämter ( SGB XII) wird vom Firmeninhaber schon seit 1995 durchgeführt. Von 1995 – 2010 nebenberuflich, seit 2011 hauptberuflich im Rahmen der Firmenaufgaben. Auftraggeber waren hier nicht nur die Medizinischen Dienste vieler Landes- und Bundeseinrichtungen, sondern auch Städte und Gemeinden in Niedersachsen.

Aber auch Versicherte haben im Rahmen einer privat beauftragten Beratung ihre Versorgung optimieren können.

Die Erfahrungen in der Pflege ergaben sich u.a. aus der beruflichen Tätigkeit in psychiatrischen und orthopädischen Fachkliniken und vor allem der langjährigen Arbeit auf einer internistischen Intensivstation mit kardiologischem Schwerpunkt. Die pflegerische Tätigkeit wurde, von 1981 bis 1991, im Rahmen der nebenberuflichen Mitarbeit als Rettungssanitäter in einer großen Hilfsorganisation begleitet.

Seit 1995 kann der Firmeninhaber die Erfahrung aus mehr als 10.000 Begutachtungen in der häuslichen Umgebung der Versicherten, in Wohngruppen und in Alten- und Pflegeeinrichtungen in seine gutachterliche Tätigkeit einbringen.

Information des Bundesministeriums für Gesundheit:

Am 1. Januar 1995 wurde die letzte große Lücke in der sozialen Versorgung geschlossen. Seither gibt es die Pflegeversicherung als neuen eigenständigen Zweig der Sozialversicherung (5. Säule). Da prinzipiell jeder einmal auf diese Hilfe angewiesen sein kann, wurde schon bei der Einführung der Pflege- versicherung eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten festgelegt. Das bedeutet: Jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert, und jeder privat Krankenversicherte muss eine private Pflege Pflichtversicher- ung abschließen. Die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung werden durch Beiträge finanziert, die Arbeit- nehmer und Arbeitgeber grundsätz- lich je zur Hälfte entrichten.